Leistungen 

- psychologische Begleitung & Beratung bei Suchtverhalten, depressive Verstimmungen, Ängsten, Belastungssituationen wie Trennung, Trauer, Verlust, Konflikten, Erschöpfung, mangelndes Selbstwertgefühl, etc. (auch: Begleitung von Angehörigen)

-  Unterstützung bei beruflichen Themen: Um- oder Neuorientierung, Konflikten am Arbeitsplatz

- Unterstützung beim Thema Hochsensibilität/Hochsensitivität/Vielwahrnehmung

- Persönlichkeitsentwicklung

- individuelle Themen 
 

Termine

Nach Vereinbarung.
Auch abends möglich.
1x im Monat biete ich auch ein Zeitfenster
für Termine am Wochenende.

 

Sollten Sie einen Termin weniger als 48 Stunden 
vorher absagen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig.

 

Um die Qualität meiner Arbeit sicherzustellen, bilde 
ich mich regelmäßig weiter und lasse mich durch Einzel- und Gruppensupervision begleiten. 


 




Kontakt: Michaela Göddenhoff
Mail: [email protected]
Tel. 0156 / 78 36 9186 oder direkt über das Kontaktformular.


Kosten

Solidarisches Preismodell

Ich habe ein solidarisches Preismodell, da ich es wichtig finde, dass Begleitung/Beratung/Therapie für möglichst viele Menschen erschwinglich ist.


Es gibt drei Stufen:

1) Standardhonorar 100 EUR/60 Min. 
2) Solidarisches Honorar 120 EUR/60 Min. 
3) Ermäßigtes Honorar 80 EUR/60 Min. (begrenzte Anzahl)
 

  

Meine Kennenlerngespräche dauern 60 Minuten und diese biete ich für 50 EUR an.
 

Meine Begleitung biete ich  in Räumen der Praxis Zeitraumplus, Hufergasse 22, 45239 Essen-Werden.

Weiterhin biete ich  Ge(h)spräche in der Natur an
(Essen, nähe Grugapark, E-Stadtwald oder
Kruppwald in E-Bredeney). 


Auf Wunsch ist auch eine Online-Begleitung möglich.

Selbstzahler:innen 

Meine therapeutischen Angebote sind Umsatzsteuer befreit und richten sich an Selbstzahler:innen.  
Ich weise darauf hin, dass ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe abrechne.

Sie haben als Selbstzahler weniger Formalitäten zu erledigen. Ihre sensiblen Daten werden weder an eine Krankenkasse oder an eine Versicherung weiter gegeben.

Sie selbst entscheiden, wer von Ihren psychotherapeutischen Sitzungen erfährt.
 Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht. 



Sie können die Kosten für die Sitzungen individuell bei Ihrer Steuererklärung als "Außergewöhnliche Belastung" absetzen Das Finanzgericht Münster hat bestätigt (Az: 3 K 2845/02 E), dass dies auch für die psychotherapeutische Behandlung bei PrivattherapeutInnen und TherapeutInnen gilt.

Sie erhalten umgehend einen Beratungstermin und haben keine langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz.